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Anrechnung von Einkommensteuervorauszahlungen bei Ehegatten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAF-42310 Der BFH entschied im Urteil vom - VII R 41/14 NWB FAAAF-00981, dass bei in einer intakten Ehe entrichteten Vorauszahlungen ohne konkrete Tilgungsbestimmung keine rückwirkende Tilgungsbestimmung in Betracht kommt. Leistet ein verheirateter Betriebsinhaber Einkommensteuervorauszahlungen für sich und seinen Ehegatten, kann dies nach erfolgter Trennung große finanzielle Folgen haben, insbesondere wenn der Ehegatte keine oder nur dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte hat. Im Beitrag werden die verschiedenen Vorgehensweisen bei der Anrechnung von Vorauszahlungen je nach Fallkonstellation behandelt sowie die Möglichkeiten und Risiken, die Anrechnung als Steuerpflichtiger zu beeinflussen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Tilgungsbestimmungen
[i]Tilgungsbestimmung im ZahlungszeitpunktFür die Anrechnung von geleisteten Vorauszahlungen gem. § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG ist maßgeblich, auf wessen Rechnung und nicht auf wessen Kosten eine Zahlung erfolgte. Solange eine Ehe besteht und dem Finanzamt nicht bekannt ist, dass die Eheleute dauernd getrennt leben, wird ohne abweichenden Tilgungswillen unterstellt, dass der Zahlende mit der Zahlung auch die Steuerschuld seines Ehegatten tilgen möchte.
Mit einer Tilgungsbestimmung mach...