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Track 23 | Lohnsteuer: Widerruf der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG möglich
Das Wahlrecht zur Pauschalversteuerung von Zuwendungen nach § 37b EStG ist grds. bis zum Eintritt der Bestandskraft auszuüben. Nach einer steuerzahlerfreundlichen Entscheidung des Niedersächsischen FG kann die einmal getroffene Entscheidung bis zu diesem Zeitpunkt auch widerrufen werden. Für die Ausübung des Wahlrechts zur Anwendung des § 37b EStG sehe das Gesetz keine Frist vor und es gebe auch keine Vorschrift über eine Bindung an die einmal getroffene Wahl.
Zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen ist ein interessantes Verfahren beim Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs anhängig. Es geht um die Frage: Kann der Antrag auf Pauschalversteuerung widerrufen werden.
Die Finanzverwaltung lehnt dies ab. So heißt es in dem BMF-Schreiben zur Pauschalversteuerung aus dem letzten Jahr: Die Entscheidung zur Anwendung des § 37b EStG kann nicht zurückgenommen werden.
Das Niedersächsische Finanzgericht ist erfreulicherweise zu einem anderen Ergebnis gelangt. Zu Gunsten betroffener Mandanten haben die Richter aus Hannover entschieden: Das Wahlrecht ist grundsätzlich bis zum Eintritt der Bestandskraft auszuüben. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die einmal getroff...