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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 12 | Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung

Nach einem aktuellen Urteil des BFH ist ein Masterstudium – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist und das – von den Eltern und dem Kind – bestimmte Berufsziel erst darüber erreicht werden kann. Der recht formalen Betrachtung des BMF setzt der BFH einen funktionalen Begriff der Erstausbildung entgegen.

Ein Masterstudium ist jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist und das Berufsziel erst darüber erreicht werden kann. – Das hat der Bundesfinanzhof jüngst entschieden. Die Richter betonten dabei: Das Berufsziel wird bestimmt von den Eltern und dem Kind.

Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung. – So lautet die Überschrift des BFH zu dem Urteil. Für alle, die mit dem Begriff „konsekutives Masterstudium” nichts anfangen können, eine kurze Erläuterung. Generell wird zwischen zwei Arten des Aufbaustudiums unterschieden. Konsekutive Masterstudiengänge bauen auf einem – oft gle...