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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 4 K 4074/15 EFG 2016 S. 356 Nr. 5

Gesetze: EStG § 10d Abs. 2, EStG § 10d Abs. 4, AO § 171 Abs. 10, AO § 177 Abs. 2, AO § 177 Abs. 3, AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Berücksichtigung von Grundlagenbescheiden und Berichtigung materieller Fehler bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Leitsatz

1. Ein materieller Fehler i. S. d. § 177 Abs. 3 AO liegt auch dann vor, wenn ein Grundlagenbescheid nicht rechtzeitig innerhalb der zweijährigen Ablaufhemmung ausgewertet worden ist.

2. Grundlagenbescheide für die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sind sowohl der Verlustfeststellungsbescheid für das Vorjahr als auch der Einkommensteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt werden soll.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 10 Nr. 16
DStRE 2016 S. 687 Nr. 11
EFG 2016 S. 356 Nr. 5
OAAAF-45681

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