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StuB 2/2016 S. 79

Einkommensteuer | Versorgungsleistungen bei beschränkter Steuerpflicht

Das BMF hat für den Abzug von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben bei beschränkt Stpfl. sowie für die Besteuerung der Versorgungsleistungen beim Empfänger im Hinblick auf das EuGH-Urteil in der Rechtssache Grünewald eine Übergangsregelung verkündet. Die Übergangsregelung soll bis zu einer gesetzlichen Neuregelung des § 50 Abs. 1 EStG gelten ( NWB QAAAF-18878).

Hintergrund: Gem. § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG ist § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG n. F. (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F.) bei der Besteuerung von Einkünften beschränkt Stpfl. (§ 1 Abs. 4 EStG) nicht anwendbar. Der EuGH hat dagegen in der Rechtssache „Grünewald“ entschieden, dass Art. 63 AEUV (Kapitalverkehrsfreiheit) dahin auszulegen ist, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der es einem gebietsfremden Stpfl. verwehrt ist, Versorgungsleistungen als Ge...