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Einkommensteuer | Vertragliche Kaufpreisaufteilung
Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude ist der Berechnung der AfA auf das Gebäude zugrunde zu legen, sofern sie zum einen nicht nur zum Schein getroffen wurde sowie keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und zum anderen das FG auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung von den das Grundstück und das Gebäude betreffenden Einzelumständen nicht zu dem Ergebnis gelangt, dass die vertragliche Kaufpreisaufteilung die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint (Bezug: § 7 Abs. 1, 4 EStG; § 41 Abs. 2, § 42 AO).
Je höher der auf das Gebäude entfallende Teil eines einheitlichen Grundstückskaufpreises ist, umso höher ist auch die sofort einkünfte- bzw. gewinnmindernde Gebäudeabschreibung. Der Erwerber einer...