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Keine Betriebsaufspaltung zwischen Eigentümer und Mieter bei Vermietung durch Erbbauberechtigten
Bestellt der Eigentümer an einem unbebauten Grundstück ein Erbbaurecht und errichtet der Erbbauberechtigte ein Gebäude, das er an ein Betriebsunternehmen vermietet, fehlt zwischen dem Eigentümer und dem Betriebsunternehmen die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 133, § 157, § 181, § 709 BGB; § 1 Abs. 1, § 12 Abs. 1 Satz 1, § 27 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG).
Im Urteilssachverhalt war ein Unternehmer zu 90 % an einer GbR beteiligt sowie jeweils Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH 1 und einer GmbH 2. Der Unternehmer brachte ihm gehörende unbebaute Grundstücke in die GbR ein. Die GbR bestellte der GmbH 1 ein Erbbaurecht auf 49 Jahre an den eingebrachten Grundstücken. Die GmbH 1 errichtete auf den Grundstücken nach den V...