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StuB 2/2016 S. 75

Phasengleiche Bilanzierung

(1) Eine Dividendenforderung kann gem. rkr. NWB OAAAE-96358 (EFG 18/2015 S. 1569) vor Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses grundsätzlich nicht aktiviert werden. Etwas anderes gilt nur, wenn zum Bilanzstichtag ein Gewinn auszuweisen ist, der mindestens ausschüttungsfähige Bilanzgewinn den Gesellschaftern bekannt ist und anhand objektiver Anhaltspunkte nachgewiesen werden kann, dass die Gesellschafter endgültig entschlossen sind, eine bestimmte Gewinnverwendung künftig zu beschließen und diesen Entschluss nicht mehr nachträglich ändern werden. (2) An einem endgültigen und nicht mehr änderbaren Ausschüttungswillen fehlt es bereits, wenn keine diesbezüglichen schriftlichen Unterlagen vorgelegt werden. Im Übrigen setzt der Nachweis eines solchen Ausschüttungswillens nachprüfba...BStBl 2000 I S. 1510