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StuB 2/2016 S. 75

Berücksichtigung von Wertpapieren als Sonderbetriebsvermögen

Für die Zuordnung von Wertpapieren eines Gesellschafters zum gewillkürten Sonderbetriebsvermögen ist es erforderlich, dass die Einlage gegenüber dem FA unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar angezeigt und/oder durch eine Festschreibung der Einbuchung unveränderlich dokumentiert wird (FG Köln, nrkr. Urteil vom - 1 K 2217/12 NWB PAAAE-98089; BFH-Az.: IV R 25/15).

Hintergrund: Gewillkürtes Betriebsvermögen kann auch von einem Gesellschafter gebildet werden. Im Vergleich zum Einzelunternehmer ist allerdings zu beachten, dass der Gesellschafter unabhängig von der Personengesellschaft keinen eigenen Betrieb unterhält. Deshalb gehören Wirtschaftsgüter nur dann zum gewillkürten Betriebsvermögen, wenn sie objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb der Gesellschaft oder die Beteiligung de...