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Arbeitsrecht | Internationale Zuständigkeit bei Haftung wegen Pflichtverletzung des Geschäftsführers
Eine im Inland ansässige Person, die als Geschäftsführer und Direktor insbesondere den Weisungen der ihn an- und bestellenden ausländischen Kapital-(Holding-)Gesellschaft (hier: Niederländische B. V.) auf der Grundlage individueller Vereinbarungen unterworfen ist, muss nach den für Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen der Brüssel I-VO (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVO) vor den Gerichten seines Wohnsitzorts wegen möglicher Schadensersatzansprüche für die von ihm während der Wahrnehmung dieser Funktionen angeblich begangenen Fehler verklagt werden. Andernfalls – also namentlich bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer mit Mehrheitsbeteiligung bzw. Sperrminorität, der ihm nicht genehme Weisungen entsprechend blockieren kann – bestimmt sich die Zuständigkeit der Gerichte für vertragl...