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Einkommensteuer | Auslegung des Begriffs des Ausbildungsdienstverhältnisses bei einer Zeitsoldatin
Das entschieden, dass die 19monatige Ausbildung einer Zeitsoldatin zur Nachschuboffizierin kein Ausbildungsdienstverhältnis gem. § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG begründet, wenn die Soldatin während der Ausbildungszeit Lehrgänge im Umfang von lediglich 3,5 Monaten besucht und im Übrigen ihren Dienst verrichtet. Dies gilt auch dann, wenn der Dienst eine praktische Vorbereitung für die spätere Verwendung als Nachschuboffizierin darstellt.
Im Streitfall wurde die Tochter des Klägers nach Abschluss der Ausbildung zur Bürokauffrau bei der Bundeswehr in einem Nachschubbataillon eingesetzt und dort mit Aufgaben aus dem Bereich der Logistik betraut. Während dieser Zeit nahm sie an einer Fachausbildung zur Nachschubunteroffizierin teil. Diese bestand aus den verschiedenen Modulen...