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BMF 18.12.2015 IV C 3 - S 2301/07/10001: 003, NWB 3/2016 S. 160

Einkommensteuer | Sonderausgabenabzug für Versorgungsleistungen bei beschränkter Steuerpflicht

Mit Schreiben vom hat das BMF für den Abzug von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen sowie für die Besteuerung der Versorgungsleistungen beim Empfänger im Hinblick auf das , Grünewald NWB IAAAE-85603 eine Übergangsregelung verkündet. Die Übergangsregelung soll bis zu einer gesetzlichen Neuregelung des § 50 Abs. 1 EStG gelten.

Anmerkung:

Gem. § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG ist § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG n. F. (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F.) bei der Besteuerung von Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger nicht anwendbar. Der EuGH hat dagegen in der Rechtssache „Grünewald“ entschieden, dass Art. 63 AEUV (Kapitalverkehrsfreiheit) dahin auszulegen ist, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der es einem gebietsfremden Steuerpflichtigen verwehrt ist, Versorgungsleistungen als Ge...