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NWB Nr. 3 vom Seite 170

Zur Umstrukturierung einer gewerblich geprägten KG in eine land- und forstwirtschaftliche Personengesellschaft

RA StB Professor Dr. Hans-Joachim Kanzler

1. Entprägung einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

[i]BetriebsaufgabeEntfallen die Voraussetzungen für eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, wird allgemein eine Betriebsaufgabe angenommen (s. nur R 16 Abs. 2 Satz 5 EStR; Kirchhof/Reiß, EStG 14. Aufl. 2015, § 15 Rn. 142; Schmidt/Wacker, EStG 34. Aufl. 2015, § 15 Rn. 233; Stapperfend in Hermann/Heuer/Raupach, § 15 EStG Anm. 1455). Dieser Vorgang des Wegfalls der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG kann ungewollt, gewissermaßen versehentlich eintreten, etwa wenn ein Gesellschafter die Geschäftsführung übernimmt oder die GmbH ausscheidet. Meist aber dürfte eine derartige Rechtsfolge mit Absicht herbeigeführt werden, um die Gesellschaft wieder aufzulösen, weil sie ihren Zweck erreicht hat oder aus anderen Gründen verzichtbar geworden ist. Diese gemeinhin als Entprägung bezeichnete Gestaltungsmöglichkeit ( NWB LAAAE-95831; Revision eingelegt, Az. beim BFH IV R 30/15) mag man als Wahlrecht [i]„Verkapptes Wahlrecht“ über Einkunftsartoder „verkapptes Wahlrecht“ (Lademann/Markl/Zeidler, EStG § 15 Rn. 256) bezeichnen. Eine Option, die dem Steuerpflichtigen eine Entscheidung über die Einkunftsart bietet.

2. Folge: A...