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Aktuelles zur Pflegeversicherung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAF-25185 Mit dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) ist die von der Bundesregierung angestrebte Reform der Pflegeversicherung vollendet worden. Die wichtigsten Änderungen gelten allerdings erst ab dem . Dazu gehört auch die Erhöhung des Beitragssatzes von bisher 2,35 % auf 2,55 %. Es gibt allerdings auch Änderungen zum , wie die Ausweitung des Beratungsangebots der Pflegekassen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Pflegegrade
[i]Von Pflegestufen zu PflegegradenAn die Stelle der drei Pflegestufen, die bisher im Bereich der Pflegeversicherung Anwendung fanden, treten ab dem fünf Pflegegrade. Dabei sind beim Pflegegrad 1 nur geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten gegeben. Hier sieht das Gesetz auch nur wenige Leistungsansprüche vor.
[i]Pflegegrade 2–5Erhebliche Beeinträchtigungen bestehen beim Pflegegrad 2 und schwere Beeinträchtigungen beim Pflegegrad 3. Beim Pflegegrad 4 geht es um schwerste Beeinträchtigungen und beim Pflegegrad 5 um schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
[i]KinderBesonderheiten sind im Zusammenhang mit pflegebedürftigen Kindern zu beachten. Hier werden die Pflegegrade durch einen Vergleich der betroffenen ...