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WP Praxis 2/2016 S. 55

Klage auf Aufhebung der Anordnung einer anlassunabhängigen Sonderuntersuchung

Das VG Berlin hat mit VG 22 K 120.14 die Klage einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegen die Anordnung einer anlassunabhängigen Sonderuntersuchung, mangels Rechtsverletzung als unbegründet abgewiesen. Nach Auffassung der WPK wird durch das Urteil gerichtlich klargestellt, dass die Übertragung der Zuständigkeiten für die Organisation und Durchführung der anlassunabhängigen Sonderuntersuchungen auf die APAK die Rechtmäßigkeit des Verfahrens insgesamt nicht berührt; über die Übertragung auf die APAK wurde auch das BMWi als Rechtsaufsicht entsprechend unterrichtet.

Weitere Informationen dazu enthält die Meldung der WPK vom , abrufbar unter: