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Wohnungseigentum | Verwalterentlastung durch Eigentümerversammlung
Der Beschluss einer Wohnungseigentümer-Versammlung über die Entlastung des Verwalters widerspricht nicht grundsätzlich einer ordnungsgemäßen Verwaltung (a. A. 2 Z BR 104/02, NWB EN-Nr. 476/2003). Etwas anderes gilt nur dann, wenn (Schadensersatz-)Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und kein besonderer Anlass besteht, auf eventuelle Ansprüche zu verzichten ().