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OFD München 07.03.2003 S 3840 5 St 353

Erbschaftsteuer; | nicht rechtsfähige Stiftung (§ 29 ErbStG)

Zur Frage, ob die Übertragung von Vermögensgegenständen, die der Übertragende zuvor durch Erbschaft oder Schenkung erworben hat, zum Erlöschen der hierfür zu entrichtenden ErbSt oder SchenkSt nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG führt, wenn sie innerhalb der Zweijahresfrist an eine nicht rechtsfähige Stiftung übertragen werden, die gemeinnützigen Zwecken i. S. der §§ 52 bis 54 AO - mit Ausnahme der Zwecke nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO - dient, hat die ausführlich Stellung genommen.