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IWB 1/2016 S. 5

Frankreich | Änderung der Lieferschwelle für den Fernabsatzhandel

[i]Deutlich eher besteht Registrierungspflicht Frankreich wird zum Jahreswechsel 2015/2016 die Lieferschwelle für die Anwendung der Versandhandelsregelung (vgl. in Deutschland § 3c UStG) von 100.000 € auf 35.000 € herabsetzen. Vorsicht: Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie lässt es zu, dass der Umsatz des Vorjahres (also 2015) für die Frage relevant sein kann, ob der Leistungsort in den Zielstaat verlagert wird. Unternehmer sollten sich ggf. beraten lassen, ob demnach in Frankreich nunmehr eine Registrierungspflicht besteht.

Martin Diemer