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BMF | Verständigungsvereinbarung zum DBA Niederlande in Bezug auf grenzüberschreitende Gewerbegebiete
Die deutsche und die niederländische Finanzverwaltung haben sich am auf der Grundlage von Art. 25 Abs. 3 DBA Niederlande 2012 darüber verständigt, wie sie grenzüberschreitende Gewerbegebiete – namentlich die nach dem alten Abkommen so klassifizierten Gewerbegebiete „Avantis“ und „Eurode Business Center“ – steuerlich behandeln wollen. Für diese Gebiete i. S. des Art. 3 Abs. 1 Buchst. j DBA Niederlande 2012 stellt die Verständigungsvereinbarung den Anschluss an das alte DBA Niederlande von 1959 her; die neue Vereinbarung ist ab dem anzuwenden, so das .