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FG München 29.06.2015 7 K 928/13, IWB 1/2016 S. 2

FG München | Bilanzierungspflicht der inländischen Gesellschafter für Goldgeschäfte im Ausland

Da die im Ausland ansässige Gesellschaft keine Bilanz erstellt hat, sind die Kl. keiner einheitlichen Gewinnermittlung auf der Grundlage eines Betriebsvermögensvergleichs unterworfen. Bei entsprechender Anwendung der von der Rechtsprechung für den Wertpapierhandel entwickelten Grundsätze ergibt sich, dass der im Streitfall verwirklichte Goldhandel nicht gewerblich war.

Hinweis:

Im Streitfall waren die Kl. an einer Personengesellschaft nach britischem Recht (General Partnership) beteiligt. Gesellschaftszweck war der Handel mit Edelmetallen, anderen Metallen und anderen Rohstoffen. Die Geschäfte wurden von den Gesellschaftern persönlich durchgeführt. Im Jahr 2007 tätigte die Gesellschaft insgesamt 15 Ankäufe und vier Verkäufe von Gold. Im Jahr 2008 erfolgten zwei...