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MFA Nr. 1 vom Seite 12

Qualitätsmanagementsysteme in Bezug auf die ambulante medizinische Versorgung

Gesundheitsökonomin (VWA) Kathrin Mann (B. A.); Regensburg

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legte in einer Richtlinie, die am in Kraft getreten ist, die verpflichtende Einführung eines Qualitätsmanagements für ambulante Gesundheitsdienstleister fest. In § 135a Sozialgesetzbuch V werden Leistungserbringer zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistung verpflichtet, um die Ergebnisqualität und somit die Qualität der Behandlung, zu verbessern.

Für die Umsetzung bedeutet das, dass Abläufe und Tätigkeiten, wie z. B. in einer Arztpraxis, strukturiert und schriftlich dokumentiert werden sollen. Die ständige Verbesserung der einzelnen Prozesse und die interne Bewertung dienen einer Verbesserung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und damit einer verbesserten medizinischen Versorgung der Patienten, aber auch einer höheren Arbeitszufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter durch Eigenverantwortung sowie ein besseres Zeitmanagement. Wie die Vorgaben umgesetzt werden und welches Qualitätsmanagementsystem dazu gewählt wird, bleibt dem Betreiber der Praxis oder der Einrichtung überlassen.

Definition und Entwicklung des Qualitätsmanagement

In unserer Gesellschaft wird der Begriff „Qual...

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