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BBK Nr. 2 vom Seite 80

Konkludente Ist-Besteuerung bei Einnahmen-Überschussrechnung?

Leserfrage

Bernd Rätke

Haben [i]bbk-leserfrage@nwb.deSie auch eine fachliche Frage? Bitte richten Sie Ihre Zusendung per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de. Möchten Sie mit Fachkollegen diskutieren? Melden Sie sich an in der NWB Community unter www.nwb-community.de. Interessiert Sie die Fachmeinung unserer Autoren zu aktuellen Reizthemen? Dann schauen Sie doch mal unter www.nwb-experten-blog.de vorbei!

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

Frage

[i]Ist-Besteuerung wird angewendetIch bin seit 2012 Unternehmer und ermittle meinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Meine Umsätze versteuere ich nach der Ist-Besteuerung, d. h. mit Zufluss, da ich unter der Umsatzgrenze von 500.000 € liege. Das Finanzamt hat mich seit dem VZ 2012 erklärungsgemäß veranlagt.

[i]Außenprüfer wendet Soll-Besteuerung anBei einer Außenprüfung stellte der Prüfer fest, dass ich keinen Antrag auf Ist-Besteuerung gestellt habe und deshalb die Ist-Besteuerung auch nicht genehmigt worden sei. Er wandte daher die Soll-Besteuerung an und kam bei der Umsatzsteuer zu einem erheblichen Mehrergebnis. Habe ich einen Anspruch auf Ist-Besteuerung, d. h. ist die Ist-Besteuerung zulässig, auch wenn ich keinen ausdrücklichen Antrag auf Ist-Besteuerung gestellt habe?...