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Insolvenzrecht | Insolvenzanfechtung: Zahlung eines persönlich haftenden Gesellschafters
Wenn ein persönlich haftender Gesellschafter die Forderung eines Gläubigers gegen die Gesellschaft befriedigt und dadurch die Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters erlischt, ist seine Leistung im Insolvenzverfahren über sein Vermögen nicht als unentgeltliche Leistung anfechtbar.
Nach der st. Rspr. des BGH ist bei der Beurteilung, ob eine Leistung des Schuldners unentgeltlich i. S. von § 134 Abs. 1 InsO erfolgte, zwischen Zweipersonenverhältnissen und Dreipersonenverhältnissen zu unterscheiden: Im [i]Zum neuen Insolvenzanfechtungsrecht Schädlich, NWB 51/2015 S. 3835Zweipersonenverhältnis ist eine Verfügung als unentgeltlich anzusehen, wenn ihr nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts keine Leistung gegenübersteht, dem Leistenden also keine dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert entsprechende Gegenleistung zufließen soll. Wird eine dritte P...