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Einkommensteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Bezüge trotz Einschaltung eines Beirats
Die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung kann nach dem nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die Festlegung der überhöhten Geschäftsführervergütungen bei der Tochter-GmbH einer KG der Zustimmung eines gesellschaftsvertraglich errichteten und jederzeit auflösbaren Beirats bedarf.