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BFH 22.10.2015 IV R 7/13, NWB 2/2016 S. 91

Einkommensteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Bezüge trotz Einschaltung eines Beirats

Die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung kann nach dem nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die Festlegung der überhöhten Geschäftsführervergütungen bei der Tochter-GmbH einer KG der Zustimmung eines gesellschaftsvertraglich errichteten und jederzeit auflösbaren Beirats bedarf.