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Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Zu diesem Beitrag können Sie Ihr Wissen testen. Fragen und Lösungen sind für Sie hier zusammengestellt.
Im steuerberatenden Alltag spielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eine wichtige Rolle. Im ersten Beitrag stehen die Einkunftsart selbst und die Ermittlung der Einkünfte im Vordergrund. Dazu werden Hinweise auf das Ausfüllen des Formulars Anlage V gegeben. In einem zweiten Beitrag wird dann auf Besonderheiten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eingegangen.
Grundlegendes
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören zu den sog. Überschusseinkünften. Sie ermitteln sich also als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG). Aufgeführt werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in § 21 EStG. Zu ihnen zählen insbesondere
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG);
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und
Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG).
Zurechnung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuz...