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STFAN Nr. 1 vom Seite 6

Das Nettoprinzip im Steuerrecht

Dipl.-Kfm. Lars Grözinger, Steuerberater; Bad Schwalbach

Als Steuerberater und Dozent vernehme ich regelmäßig die Aussage, dass das deutsche Steuerrecht unfair wäre. Unterm Strich wird damit der die Steuergerechtigkeit fördernde Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Frage gestellt. Ausfluss aus diesem Grundsatz ist u. a. das sogenannte Nettoprinzip, das nachfolgend – auch anhand von konkreten Ausnahmen – durchleuchtet und erklärt wird.

Das steuerrechtliche Nettoprinzip

Gerade der Einkommensteuer wird nachgesagt, dass sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen gut berücksichtigt und damit wesentlich zur Steuergerechtigkeit beiträgt. Ausfluss aus dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist das sogenannte Nettoprinzip, das sich wiederum in das subjektive und das objektive Nettoprinzip unterteilt.

Objektives Nettoprinzip

Konkret zu finden ist das objektive Nettoprinzip in § 2 EStG. Während in Abs. 1 festgehalten wird, dass nur Einkünfte der Einkommensteuer unterliegen, definiert Abs. 2 den Begriff der Einkünfte in Abhängigkeit von der Einkunftsart:

  • Einkünfte bei Gewinneinkunftsarten = Gewinn

  • Einkünfte bei Übe...

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