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BÜRO Nr. 1 vom Seite 14

Der Beschaffungsprozess (Teil 3): Inhalte von Angeboten und Kaufverträgen

Ottilie Dotzenrod; Bad Vilbel

Das Angebot ist eine Willenserklärung des Verkäufers zum Abschluss eines Kaufvertrags. Der Verkäufer formuliert hier die Bedingungen zu denen er eine Ware verkaufen will. Grundsätzlich kann er im Sinne der Vertragsfreiheit diese Bedingungen frei bestimmen. In der Realität sind dieser „Freiheit“ jedoch z. B. durch verschiedene Verbraucherschutzgesetze Grenzen gesetzt. Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits im Angebot sämtliche Vertragsbedingungen eindeutig festzulegen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was dabei zu beachten ist.

Im Angebot sollten auf jeden Fall folgende Inhalte berücksichtigt werden:

Merke

Im Angebot und später im Kaufvertrag sollten auf jeden Fall Art, Menge und Preis der Ware enthalten sein. Fehlen die übrigen Bedingungen, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Situation aus der Praxis

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