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Einkommensteuer | Krankheitskosten: Kürzung um zumutbare Belastung verfassungsgemäß
Nach dem sind Krankheitskosten einschließlich Zuzahlungen außergewöhnliche Belastungen. Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, bei der S. 12 [i]Eine ausführliche Besprechung des BFH-Urteils lesen Sie in NWB 2/2016.einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung dieser Aufwendungen auf den Ansatz der zumutbaren Belastung zu verzichten.
Das eigentlich interessante Problem, nämlich die Frage nach der verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der zumutbaren Belastung als Abzugsbeschränkung, wird durch das akribisch begründete Urteil nicht gelöst. Die Urteilsgründe geben nur den Meinungsstreit um die verfassungsrechtliche Beurteilung des Ansatzes der zumutbaren Belastung wieder, um dann auszuführen, dass diese Abzugsbeschränkung „bei Krankheitskosten, auch soweit es um den Abzug von Zuzahl...BStBl 1967 III S. 246BStBl 1973 I S. 2