Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
EuGH  - C-571/15 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: RL 2006/112/EG Art 156, RL 2006/112/EG Art 61 UAbs 1, RL 2006/112/EG Art 71 Abs 1 UAbs 1, RL 2006/112/EG Art 71 Abs 1 UAbs 2, ZK Art 203 Abs 1, ZK Art 204 Abs 1 Buchst a, EWGV 2913/92 Art 203 Abs 1, EWGV 2913/92 Art 204 Abs 1 Buchst a, UStG § 21, ZK Art 166, EWGV 2913/92 Art 166, ZK Art 167, EWGV 2913/92 Art 167, ZK Art 168 Abs 4, EWGV 2913/92 Art 168 Abs 4, ZK Art 170 Abs 2 Buchst a, EWGV 2913/92 Art 170 Abs 2 Buchst a, UStG § 1 Abs 2 S 1, UStG VZ 2009, ZK Art 3, EWGV 2913/92 Art 3, ZK Art 96, EWGV 2913/92 Art 96, RL 2006/112/EG Art 2 Abs 1 Buchst d

Rechtsfrage

1. Ist die mehrwertsteuerrechtliche Vorschrift eines Mitgliedstaats, wonach Freizonen des Kontrolltyps I (Freihäfen) nicht zum Inland gehören, eine sonstige Regelung im Sinne des Artikels 156, wie sie in Art. 61 Unterabs. 1 und in Art. 71 Abs. 1 Unterabs. 1 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie genannt ist?

Falls diese Frage bejaht wird:

2. Treten Steuertatbestand und Steueranspruch für Gegenstände, die Zöllen unterliegen, gemäß Art. 71 Abs. 1 Unterabs. 2 MwSt-SystRL auch dann zu dem Zeitpunkt ein, zu dem Tatbestand und Anspruch für die Zölle entstehen, wenn Tatbestand und Anspruch für die Zölle inmitten einer Freizone des Kontrolltyps I entstehen und das Mehrwertsteuerrecht des Mitgliedstaats, zu dessen Staatsgebiet die Freizone gehört, bestimmt, dass Freizonen des Kontrolltyps I (Freihäfen) nicht zum Inland gehören?

Falls die Frage zu 2. verneint wird:

3. Treten Steuertatbestand und Steueranspruch für eine im externen Versandverfahren ohne Beendigung dieses Verfahrens in eine Freizone des Kontrolltyps I beförderte Ware, die in der Freizone der zollamtlichen Überwachung entzogen wird, so dass für sie eine Zollschuld nach Art. 203 Abs. 1 des Zollkodex entsteht, zum gleichen Zeitpunkt nach einem anderen Entstehungstatbestand, nämlich gemäß Art. 204 Abs. 1 Buchst. a des Zollkodex ein, weil es vor der Handlung, durch die die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wurde, unterlassen worden ist, die Ware bei einer der für die Freizone zuständigen, im Inland gelegenen Zollstellen zu gestellen und das Versandverfahren dort zu beenden?

Anspruch; Entziehen; Freihafen; Freizone; Inland; Mehrwertsteuer; Versandverfahren; Zoll; Zollamtliche Überwachung

Fundstelle(n):
YAAAF-18952

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen