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EuGH  - C-376/15 P und C-377/15 P Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EGV 91/2009 Art 2 Abs 11, EGV 1225/2009 Art 2 Abs 10, EGV 1225/2009 Art 2 Abs 11, AEUV Art 296

Rechtsfrage

Es wird beantragt,

1) das Urteil des Gerichts in den verbundenen Rechtssachen T-558/12 und T-559/12, Changshu City Standard Parts Factory und Ningbo Jinding Fastener Co. Ltd/Rat der Europäischen Union, aufzuheben;

2) den von den Rechtsmittelführerinnen in ihrer Klage vor dem Gericht gestellten Anträgen stattzugeben und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 924/2012 des Rates vom zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China aufzuheben, soweit sie die Rechtsmittelführerinnen betrifft;

3) dem Rat die Kosten der Verfahren vor dem Gericht und dem Gerichtshof einschließlich der Kosten der Rechtsmittelführerinnen aufzuerlegen;

4) den Streithelfern aufzuerlegen, ihre eigenen Kosten zu tragen.

Antidumpingzoll; China; Einfuhr; Eisen; Stahl; Verbindungselement

Fundstelle(n):
HAAAF-18949

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