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Änderung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG durch Art. 4 des AIFM-StAnpG
Anmerkungen zum
Das BMF hat mit dem , BStBl 2015 I S. 887, die Änderung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG erläutert und Abschn. 4.8.13. UStAE „Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen“ neu gefasst. Insoweit erfolgt eine Anpassung an die Begrifflichkeiten aus dem Investmentsteuergesetz (InvStG) und aus dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
A. Hintergrund
Die Umsetzung der AIFM-Richtlinie in nationales Recht erfolgte durch das AIFM-Umsetzungsgesetz vom (BGBl 2013 I S. 1981), mit dem das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geschaffen worden und das Investmentgesetz (InvG) aufgehoben worden ist.
Das AIFM-StAnpG vom , das am im Bundesgesetzblatt (BGBl 2013 I S. 4318) verkündet worden und am in Kraft getreten ist, ist das steuerliche Begleitgesetz zum KAGB. Es passt u. a. das Investmentsteuergesetz (InvStG) und das Umsatzsteuergesetz (UStG) an das seit Juli 2013 geltende KAGB an und regelt die Besteuerung aller im KAGB regulierten Investmentvermögen.
Nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG ist steuerfrei die Verwaltung von Investmentfonds i. S. des InvStG und die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i. S. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
Insoweit bestimmt nun das Investmentsteuergesetz, welche Fonds unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG fallen und nicht mehr das Investmentgesetz.
B. Aktuelles BMF-Schreiben
Mit setzt das BMF die Gesetzesänderung im ...