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BFH 03.09.2015 VI R 1/14, BBK 1/2016 S. 7

Lohn und Gehalt | Steuernachzahlung bei Nettolohnvereinbarung

Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Nettolohnvereinbarung getroffen, führt die Übernahme einer Einkommensteuerschuld durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Um die Höhe dieses Arbeitslohns zu ermitteln, muss die übernommene Steuerschuld auf einen Bruttobetrag hochgerechnet werden.

Beispiel

Arbeitgeber [i]Übernahme privater Schuld führt zu ArbeitslohnAG und Arbeitnehmer AN haben eine Nettolohnvereinbarung getroffen. Etwaige Steuererstattungen sollen dem AG zugute kommen; dafür soll er auch etwaige Steuernachzahlungen des AN übernehmen. Im Jahr 2015 übernimmt AG eine ESt-Nachzahlung des AN für den VZ 2012 in Höhe von 1.200 €.

Lösung

Dem [i]Leichte Berechnung mit der Arbeitshilfe Nettolohn-Rechner NWB YAAAB-05540 AN fließt im Jahr 2015 Arbeitslohn zu, weil AG eine private Schuld des AN übernommen hat, nämlich die ESt-Schuld für 2012. Der Betrag von 1.200 € ist auf den Bruttobetrag ...