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Der Anhang nach BilRUG – Inhalt und Gestaltung im Jahresabschluss der kleinen GmbH
Teil 3: Geänderte und neue „sonstige Angaben“
[i]Philipps, Der Anhang nach BilRUG, Teil 1: Einführung und Überblick, BBK 22/2015 S. 1036 NWB RAAAF-07911, Teil 2: Struktur- und Postenerläuterungen, BBK 23/2015 S. 1091 NWB SAAAF-08952 Als dritter Teil der BBK-Reihe zum Anhang nach BilRUG informiert der vorliegende Beitrag über die Neuerungen bei „sonstigen“, also nicht auf Erläuterungen von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung bezogenen Angaben im Anhang der kleinen GmbH. Dabei ergeben sich sowohl Anforderungen aus inhaltlich bisher bereits zu beachtenden, aber neu gefassten als auch aus gänzlich neuen Vorschriften.
I. Inhaltlich geänderte „sonstige Angaben“ im Anhang der kleinen GmbH
1. Haftungsverhältnisse
1.1 Erweiterung der Angabepflicht
[i]Bilanzrichtlinie 2013/34/EU NWB OAAAE-42116 Nach § 268 Abs. 7 HGB n. F. sind „für die in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse…im Anhang ...“ künftig auch „Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber…assoziierten Unternehmen jeweils gesondert zu vermerken.“ Die Neuerungen innerhalb der Vorschrift resultieren aus der Umsetzung von Art. 16 Abs. 1 Buchst. d der Bilanzrichtlinie und verlangen nun stets die Angabe der zu den Haftungsverhältnissen geforderten Informationen im Anhang. Anders als bisher ist ihre Angabe „unter der Bilanz“ (§ 268 Abs. 7 HGB) nicht mehr möglich.
[i]Gesonderte VermerkpflichtInhaltlich sind die gefo...