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Elektroschrott: Rücknahmepflichten für den Handel
Seit Oktober 2015 ist das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten. Elektrohändler mit mehr als 400 qm Verkaufsfläche müssen jetzt jedes Gerät kostenlos zurücknehmen und fachgerecht entsorgen. Verstöße können mit bis zu 100.000 € sowie Abschöpfung von Gewinnen geahndet werden. Es gibt eine neunmonatige Übergangsfrist, in der sich die Händler auf die Situation einstellen können und nicht mit Strafen rechnen müssen. Mehr zum Thema unter http://go.nwb.de/qiqk7 oder bei Info-Veranstaltungen regionaler IHK.