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Umsatzsteuerbefreiung bei sog. gebrochener Beförderung oder Versendung
bzw. III C 2 - S 7116-a/13/10001
Das bzw. III C 2 - S 7116-a/13/10001, BStBl 2015 I S. 1014, den UStAE in Abschn. 3.14., Abschn. 6.1. und 6a.1. im Hinblick auf die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei sog. gebrochener Beförderung oder Versendung novelliert. Gleichzeitig hat das BMF auch zum Reihengeschäft Stellung bezogen, wenn die Beförderung oder Versendung durch mehrere Beteiligte erfolgt.
A. Begrifflichkeiten
I. Begriff der gebrochenen Beförderungs- oder Versendungslieferungen
Unter gebrochener Beförderungs- oder Versendungslieferung versteht man eine Beförderung oder Versendung in Teilabschnitten – der Beförderungsweg wird also unterbrochen bzw. dessen Ablauf wird in seiner Einheitlichkeit gebrochen. Regelmäßig befördert zuerst der Lieferer selbst und sodann ein oder mehrere Beauftragte. Die solchermaßen erfolgte Warenbewegung wird als eine Lieferung betrachtet, wenn eine Verknüpfung zwischen den einzelnen Beförderungs- respektive Versendungsabschnitten gegeben ist und der Abnehmer bei Beginn der Beförderung bzw. Versendung feststeht. Die Lieferung gilt nach § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG dann an dem Ort ausgeführt...BStBl 1958 III S. 90