Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 52 vom Seite 3891

Kabinett beschließt den Regierungsentwurf eines Steuermodernisierungsgesetzes

Michael Baum

[i]Baum, NWB 2015 S. 2707, 2850, 2918, 3010 und 3081Am hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG) beschlossen. Damit beginnt nun das eigentliche Gesetzgebungsverfahren. Gegenüber dem Referentenentwurf vom August 2015 haben sich einige bedeutende Änderungen ergeben, die nachfolgend kurz erläutert werden.

I. Zeitplan

[i]Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Juni 2016Im Januar 2016 sollen die politischen Beratungen im Bundesrat beginnen. Die erste Lesung im Bundestag soll Ende Februar 2016 folgen. Die Beratungen im Finanzausschuss sollen im April und Mai 2016 erfolgen. Die Verabschiedung des Gesetzes ist im Bundestag im Mai 2016 und im Bundesrat im Juni 2016 vorgesehen. Das Gesetz soll dann – von wenigen Ausnahmen abgesehen – am in Kraft treten. Die vollständige Umsetzung aller automationstechnischen Maßnahmen wird sich dann aber bis zum Jahr 2022 anschließen.

II. Beibehaltung des Härteausgleichs bei der Arbeitnehmer-Veranlagung

[i]Härteausgleich bleibt erhaltenDer Referentenentwurf (RefE) sah eine Aufhebung des Härteausgleichs bei der Veranlagung von Arbeitnehmern nach § 46 EStG vor. Auf diese Änderung wurde im Regierungsentwurf (RegE) v...