Ihr Kinderlein, kommet
O kommet doch all´!
Man muss nur die ersten Zeilen dieses altbekannten Weihnachtsliedes hören, schon hat man die Melodie im Kopf. Mir sind diese Zeilen auch sofort eingefallen, als ich den Beitrag von Golenia gelesen habe. Es geht um den Kindergeldanspruch bei Auslandsentsendungen von Arbeitnehmern. Zwar wächst mit zunehmender Globalisierung die Zahl der Auslandsentsendungen stetig und somit auch die Erfahrung im steuerlichen und rechtlichen Bereich, trotzdem gibt es in der Praxis immer noch steuerliche Aspekte, die auf den ersten Blick nicht ins Auge fallen und erst bei der Entsendung „teuer“ auffallen. So beschreibt das Problem der unterschiedlichen Beurteilung der Beibehaltung eines Wohnsitzes durch Wohnsitzfinanzamt und Familienkasse. Spontan würde man vielleicht denken, ein Wohnsitz ist ein Wohnsitz, oder nicht? Aber ganz so einfach ist es im steuerlichen Bereich ja bekanntlich selten. Und – selbstverständlich – auch hier nicht: Wohnsitzfinanzamt und Familienkasse beurteilen die Beibehaltung eines Wohnsitzes unterschiedlich. Dies führt im von Golenia angebrachten Beispielsfall dazu, dass bei einer Familie für die Dauer ihres Auslandsaufenthalts eine unbeschränkte Steuerpflicht durch das Wohnsitzfinanzamt angenommen wird. Die Familienkasse, die an diese Entscheidung nicht gebunden ist, kann jedoch zu einer völlig anderen Einschätzung hinsichtlich der Beibehaltung des Wohnsitzes kommen.
Die Reform der Erbschaftsteuer beschäftigt uns auch zum Ende des Jahres. zwei Problembereiche auf, die bisher weder im Gesetzentwurf noch in der Stellungnahme des Bundesrats ausreichend berücksichtigt bzw. thematisiert wurden: die Bestimmung der Anzahl der im Besteuerungszeitpunkt im zugewendeten Betrieb oder in der Gesellschaft Beschäftigten sowie die Frage, bis zu welchem letztmaligen Zeitpunkt bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen von der Regelverschonung zur Optionsverschonung gewechselt werden kann. Bernhard und Landherr zeigen die Änderungsnotwendigkeiten bei diesen ausgewählten Sachverhalten auf.
Ein privates Wort zum Schluss: Heute möchte ich mich von Ihnen an dieser Stelle verabschieden. Nach neun Jahren in der NWB-Redaktion wende ich mich einem neuen Aufgabengebiet zu. Zum Jahreswechsel übernehme ich als verantwortliche Redakteurin die Zeitschrift NWB Erben und Vermögen – unsere Zeitschrift für Erbschaft, Schenkung und Vermögensaufbau. Vielleicht „sehen“ wir uns ja demnächst dort wieder. Ich würde mich freuen.
Mit den besten Wünschen für ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest. Kommen Sie gut ins neue Jahr!
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB 2015 Seite 3873
NWB IAAAF-18470