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EuGH 03.09.2015 Rs. C-110/14, NWB 52/2015 S. 3889

Vertragsrecht | Anwendung der Klauselrichtlinie zum Schutz von Verbrauchern auch gegenüber Rechtsanwalt

Ein als Rechtsanwalt tätiger Darlehensnehmer kann zumindest dann, wenn der Verwendungszweck für das ausgereichte Darlehen nicht spezifiziert ist und mit der beruflichen Tätigkeit nicht in Verbindung steht, als Verbraucher i. S. des Art. 2 der RL 93/13/EWG dem Schutz über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen unterfallen, wenn die sich aus dem Darlehensvertrag resultierende Forderung von ihm mittels Hypothek auf das der beruflichen Tätigkeit dienende Kanzleigrundstück gesichert wird. Der Verbraucherbegriff der RL ist nämlich objektiv und damit unabhängig von den konkreten Kenntnissen der betreffenden Person oder den Informationen, über die sie verfügt. Insoweit kann auch ein Rechtsanwalt als gegenüber einem Gewerbetreibenden schwächere Partei anzusehen sein und den Missbrauchssch...