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BMF 09.12.2015 IV C 5 - S 2334/15/10002, NWB 52/2015 S. 3884

Lohnsteuer | Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab 2016

Mit Schreiben vom informiert das BMF über die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2016.

Anmerkung:

Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2016 sind – teilweise – durch die Achte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2015 I S. 2075) festgesetzt worden. [i]Einen Beitrag zur Mahlzeitengestellung lesen Sie in Kürze in der NWBDemzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2016 gewährt werden, für ein Mittag- oder Abendessen 3,10 € und für ein Frühstück 1,67 €.