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IK Nr. 12 vom Seite 24

Aufenthaltsformen für Flüchtlinge, Akademiker und Azubis

Ausländer, die auf Dauer in Deutschland leben wollen, müssen sich mit einer Vielzahl an rechtlichen Regelungen auseinandersetzen. Das Aufenthaltsgesetz, kurz AufenthG, regelt im Wesentlichen, welcher Aufenthaltstitel für einen Ausländer infrage kommt. Für Ausländer, die zum Studieren oder für die Ausbildung nach Deutschland einreisen wollen, wird eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. Die Erlaubnis kann verlängert werden, vorausgesetzt derjenige nimmt regelmäßig an Integrationskursen teil.

Für Hochqualifizierte, Forscher und akademische Fachkräfte greift das vereinfachte Verfahren der „Blauen Karte EU“. Es gibt auch viele Bestimmungen für Ehepartner oder andere Familienangehörige, die nachkommen wollen. Der Ehepartner eines Inhabers einer Blauen Karte erhält zum Beispiel sofort eine Arbeitserlaubnis. Kritiker beklagen immer noch, das geltende Recht sei zu unübersichtlich und kompliziert.

Rechtsgrundlagen

AufenthG § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

(1)

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass

1.

der Lebensunterhalt gesichert ist,

1a.

die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehör...

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