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Fallstricke der Grunderwerbsteuer
Gängige Praxiskonstellationen vor dem Hintergrund aktueller Neuerungen durch das Steueränderungsgesetz 2015
Die Grunderwerbsteuer stellt im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen sowie konzerninternen Restrukturierungen einen steuerlich bedeutsamen Gestaltungs- und Belastungsfaktor dar. Es bedarf insofern einer frühzeitigen Analyse grunderwerbsteuerlicher Implikationen, die sich jedoch aufgrund der Eigenart des GrEStG regelmäßig als problematisch darstellen. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit in der Praxis gängigen Fallkonstellationen und stellt deren grunderwerbsteuerliche Implikationen dar.
I. Hintergrund
Im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen sowie konzerninternen Restrukturierungen kommt neben den ertragsteuerlichen Implikationen der Grunderwerbsteuer (GrESt) eine besondere Bedeutung zu. So stellt die GrESt einen steuerlich bedeutsamen Gestaltungs- und Belastungsfaktor dar, den es im Rahmen der steuerlichen Belastungsrechnung zu berücksichtigen gilt. Auch im Rahmen von Betriebsprüfungen rücken grunderwerbsteuerliche Fragen zunehmend in den Fokus. Hierbei liegt der Schwerpunkt weniger in den Haupttatbeständen des § 1 Abs. 1 GrEStG, da hier regelmäßig ein Notar mitwirkt, der den grunderwerbsteuerlichen Vorgang gem. § 18 GrEStG dem Finanzamt anzeigt. Vielmehr sind die ...