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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 02-04 | Haushaltsnahe Leistungen: Restriktive Sichtweise der Verwaltung nicht akzeptieren

Der Fiskus wendet die steuerzahlerfreundlichen Urteile des BFH aus 2014 zur Begünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die auf öffentlichem Gelände durchgeführt werden, nur restriktiv an. Das sollten Betroffene nicht akzeptieren. Geht es um Erschließungskosten und Anliegerbeiträge können Sie Ihren Einspruch auf ein aktuelles FG-Urteil stützen. Zudem geben wir Ihnen für das Mandantengespräch weitere Tipps rund um § 35a EStG.

Track 02 | Kleinliche Sichtweise der OFD Nordrhein-Westfalen

Das Bundesfinanzministerium plant eine umfassende Überarbeitung des BMF-Schreibens zu haushaltsnahen Leistungen. Darüber hat die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen jüngst in einer Kurzinformation berichtet. Konkreter Anlass ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Begünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die auf öffentlichem Gelände durchgeführt werden.

Im Anwendungsschreiben aus Januar 2014 hatte die Finanzverwaltung ihre Auffassung bekräftigt: Werden Dienstleistungen sowohl auf öffentlichem Gelände als auch auf dem privaten Grundstück durchgefüh...