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Track 11 | Kindergeld: Beibehaltung des Wohnsitzes bei mehrjährigem Auslandsstudium
Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zum Zwecke einer Berufsausbildung behält ein Kind seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland im Regelfall nur dann bei, wenn es diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzt. Ist dies zu bejahen, können im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung der Verhältnisse auch außerhalb des jeweiligen kindergeldrechtlichen Streitzeitraums liegende tatsächliche Umstände berücksichtigt werden.
Bevor wir gleich zu den Neuerungen durch das Steueränderungsgesetz 2015 kommen, steht noch ein interessantes Urteil des Bundesfinanzhofs zum Kindergeld auf dem Themenplan.
Eltern haben grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld für ihre Kinder, die in Deutschland studieren oder in einem anderen Land der Europäischen Union oder in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums – also in Island, Liechtenstein oder Norwegen. Anders sieht es hingegen aus, wenn ein Kind in einem Land studiert, das nicht zur EU gehört und auch nicht zum EWR. Also beispielsweise bei einem Studium in der Türkei, in den USA, in Australien oder in China. Kindergeld wird dann nur gezahlt, wenn das Kind seinen W...