Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 39f Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III/V
Literatur: Tölle, Lohnsteuerklassenwahl 2010 – Das neue Faktorenverfahren nach § 39f EStG, NWB 2009, 3491.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Mit dem Faktorverfahren soll der geringer verdienende ArbN den Anreiz erhalten, eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Durch den Faktor werden bei jedem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner die steuerentlastenden Normen sowie die Wirkung des Splittings beim LSt-Abzug berücksichtigt. Der LSt-Abzug wird so der voraussichtlichen ESt-Jahresschuld fast genau angenähert. ESt-Nachzahlungen bei Ehegatten vor allem bei der Steuerklassenkombination III/V werden vermieden.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Mit dem JStG 2009 wurde § 39f in das EStG aufgenommen und gilt seit . Die letzte Änderung erfolgte zum .
3Geltungsbereich: § 39f EStG gilt für ArbN-Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.
4–5(Einstweilen frei)
B. Systematische Kommentierung
I. Antragsverfahren und Berechnung des Faktors nach § 39f Abs. 1 EStG
6Der Antrag ist beim FA nur für die Steuerklasse IV bis zum 30. 11. des Kj. zu stellen. Es sind nur die voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kj. d...