Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 39a Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: § 39a EStG regelt das sogenannte Lohnsteuerermäßigungsverfahren. Dieses Verfahren berücksichtigt im Gegensatz zum Lohnsteuereinbehalt nach § 38b Abs. 1 EStG neben den typisierten Lohnsteuerklassen auch die individuellen steuerlichen Umstände von unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern in Form eines Freibetrages als Lohnsteuerabzugsmerkmal. Die Berücksichtigung eines Freibetrages erfolgt auf Antrag des Arbeitnehmers.
2Ziel ist es zu vermeiden, dass die durch den Lohnsteuerabzug zu leistenden Lohnsteuervorauszahlungen die (voraussichtliche) Jahreslohnsteuer des Arbeitnehmers übersteigen und im Zuge der Veranlagung zurückerstattet werden müssen.
3Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: § 39a EStG in der derzeit geltenden Struktur wurde durch Art. 2 Nr. 15 des BeitrRLUmsG aufgrund des Wegfalls der Lohnsteuerkarte und der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 eingeführt. Infolge Art. 2 Nr. 22 des AmtshilfeRLUmsG ist der Freibetrag auf Antrag nun für zwei Jahre anstatt einem Jahr gültig.
4Geltungsbereich: § 39a EStG enthält Vorschriften zum Lohnsteuerermäßigungsve...