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Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG bei nachträglicher Änderung des Veräußerungspreises
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[i]Sattler, Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen, StuB 15/2013 S. 573 NWB BAAAE-41815 Die steuerliche Behandlung von Beteiligungserträgen sowie Veräußerungsgewinnen aus Kapitalgesellschaftsanteilen stellt einen Problemkomplex dar, der sowohl den Gesetzgeber, die Rechtsprechung als auch die Finanzverwaltung eingehend beschäftigt. Nicht abschließend geklärt war zuletzt unter anderem, wie in Folgejahren auftretende Veräußerungskosten sowie Änderungen des Kaufpreises im Anschluss einer Veräußerung steuerlich zu behandeln sind.
[i]Vanheiden, Veräußerungsgewinn, infoCenter NWB EAAAB-17523 Veräußert eine Kapitalgesellschaft eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, sieht das Körperschaftsteuerrecht zunächst grundsätzlich vor, dass ein daraus resultierender Gewinn bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleibt. Veräußerungsgewinn ist dabei der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Buchwert übersteigt, der sich nach den Vorschriften über die steuerliche Gewinnermittlung im Zeitpunkt der Veräußerung ergibt.
[i]BMF, Schreiben vom 24. 7. 2015 - IV C 2 - S 2750-a/07/10002: 002 NWB NAAAE-97190Treten nachträgliche Veräußerungskosten oder Kaufpreisänderungen bei einem Veräußerungsvorgang auf, sind diese gemäß