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WP Praxis 1/2016 S. 28

Kommunikation zwischen Bankenaufsicht und -prüfern

Nach Meldung der WPK vom hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA einen Entwurf von Leitlinien zur Kommunikation zwischen den Aufsichtsbehörden der Kreditinstitute und ihrer Abschlussprüfer vorgelegt. Damit soll diese Kommunikation innerhalb der Mitgliedstaaten vereinheitlicht sowie Art. 12 Abs. 2 der EU-PIE-VO durchgesetzt werden.

Nach Auffassung der WPK gehen die Informationserfordernisse in den Leitlinien noch über das in Art. 12 Abs. 2 der EU-PIE-VO verlangte Maß hinaus, wodurch sich Unsicherheiten in Bezug auf die Verschwiegenheitspflicht ergeben können.

Die Leitlinien sollen im vierten Quartal 2016 veröffentlicht werden. Am ist eine öffentliche Anhörung dazu terminiert, bis zum können im Rahmen der Konsultation Stellungnahmen abgegeben werden. ...