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WP Praxis 1/2016 S. 28

Erste Analyse der WPK zur Beschlussfassung des APAReG

Nach Verabschiedung des APAReG hat die WPK einen ersten Vergleich der Beschlussfassung mit ihren per Stellungnahme vom adressierten Änderungsforderungen vorgenommen. Sie wurden in Bezug auf folgende Punkte umgesetzt:

  • Der Erlass berufsrechtlicher Regelungen auf dem Verordnungswege durch das BMWi ist nicht weiter vorgesehen, indes wird dem BMWi dafür nun das Mittel der Ersatzvornahme eingeräumt.

  • Die Prüfer für Qualitätskontrolle unterliegen nicht den Inspektionen der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS), sondern der Aufsicht durch die Kommission für Qualitätskontrolle.

  • Auf die Anzeige bereits der Tätigkeitsabsicht als gesetzlicher Abschlussprüfer wird verzichtet. Stattdessen wird die Anzeige bis zu zwei Wochen nach der Annahme eines solchen Auftrags verlangt.

  • Sanktione...