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Wegfall der Verpflichtung zur Erstellung von Quartalsfinanzberichten
Mit dem Umsetzungsgesetz zur Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie, das am vom Bundestag und am vom Bundesrat beschlossen wurde, wird die gesetzliche Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen bzw. Quartalsfinanzberichten (§ 37x WpHG a. F.) aufgehoben und die gesetzliche Veröffentlichungspflicht für den Halbjahresfinanzbericht (§ 37w WpHG) von zwei auf drei Monate ausgedehnt.
In diesem Zusammenhang wurde nun auch die Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse (BörsO FWB) im Bereich der Zulassungsfolgepflichten im Prime Standard geändert. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Anforderungen an die Zwischenberichterstattung:
Pflicht zur Erstellung und Übermittlung von Quartalsmitteilungen statt der bisherigen Quartalsfinanzberichte (§ 51a Bö...