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BMF 19.10.2015 IV C 5 - S 2363/13/10003, BBK 24/2015 S. 1122

Lohn und Gehalt | BMF: ELStAM bei verschiedenen Lohnarten

Das BMF verlängert die bisherige Nichtbeanstandungsregelung zur besonderen Lohnsteuererhebung bei verschiedenartigen Bezügen, die ein Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer zahlt. Die Nichtbeanstandungsregelung gilt nunmehr auch für das Jahr 2016 und erfasst Bezüge, die vor dem ausbezahlt werden.

[i]Verlängerung der NichtbeanstandungsregelungAufgrund der Nichtbeanstandungsregelung kann der Arbeitgeber verschiedenartige Bezüge wie Bezüge aus unterschiedlichen Dienstverhältnissen behandeln und die abgerufenen ELStAM nur für einen der Bezüge anwenden, während für den anderen Bezug die Steuerklasse VI ohne weiteren Abruf von ELStAM zugrunde zu legen ist.

Hinweis:

Zu [i]Auszahlung vor dem 1. 1. 2017einer Auszahlung verschiedenartiger Bezüge kann es z. B. kommen, wenn der Arbeitgeber aktiven Arbeitslohn sowie eine Betriebsrente erhält. Hintergrund ...